Grenzüberschreitende Beratung für Privatpersonen zwischen Deutschland und der Schweiz Mehr als 64.000 Menschen wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz (Quelle: Statista GmbH). Aber auch eine beachtliche Anzahl von Arbeitnehmern aus der Schweiz arbeitet in Deutschland. Nutzen Sie unsere jahrzehntelange Erfahrung bei der Beratung von Grenzgängern zwischen Deutschland und der Schweiz. Verhindern Sie Steuerfallen und Steuerhinterziehungen bei grenzüberschreitenden Einkünften durch eine frühzeitige Beratung. Bei einer grenzüberschreitenden Arbeitsaufnahme von Deutschland in die Schweiz oder von der Schweiz nach Deutschland entstehen viele steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und rechtliche Fragen und Besonderheiten. Bestenfalls lassen Sie sich bereits vor der Aufnahme Ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeit durch unser Team beraten.
Unsere Leistungen für Privatpersonen mit grenzüberschreitenden Schweizer Einkünften Die Besteuerung von unselbständiger Arbeit bei Grenzgängern zwischen Deutschland und der Schweiz wird im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz geregelt, hier gelten die Vorschriften des Art. 15 DBA-Schweiz in Verbindung mit dem Artikel 15a DBA (Grenzgänger). Wir beraten Sie bei: Der Erstellung der deutschen Einkommensteuererklärung für Grenzgänger Der Erstellung der deutschen Einkommensteuererklärung für Wochenaufenthalter Der Erstellung der Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichte Steuerlichen Sachverhalten bei der Einzahlung und Auszahlung aus der schweizerischen Altersvorsorge inkl. Beantragung der Quellensteuererstattung, Erstellung von Hochrechnungen bei der Auszahlung des Altersguthabens Richtige sozialversicherungsrechtliche Einordnung bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten Abgrenzung zwischen freiberuflicher oder selbständiger Tätigkeit (Freelancer) und Angestelltenverhältnissen Wir sind auch bei grenzüberschreitenden Sonderkonstellationen für Sie da, z.B.: Besonderheiten bei leitenden Angestellten Besonderheiten für Bordpersonal, Transportgewerbe und Bahnpersonal Besonderheiten für Ärzte und Universitätsangehörige Besonderheiten bei Schichtzulagen und Pikettdiensten Besonderheiten für die Exklave Büsingen/ Ermittlung des Freibetrages Besonderheiten bei der Ermittlung der Nichtrückkehrtage Die internationale Steuerverstrickung zwischen Deutschland und der Schweiz wird neben dem DBA in einer Vielzahl von Konsultationsvereinbarungen zwischen den Finanzverwaltungen beider Länder näher konkretisiert. Diese Vereinbarungen werden immer wieder angepasst und geändert, nicht immer zum Vorteil des Steuerpflichtigen. Führt eine neue Konsultationsvereinbarung zu steuerlichen Nachteilen, prüfen wir für Sie, ob die neuen Regelungen dem geltenen Recht entsprechen. Bei berechtigten Zweifeln führen wir für Sie die erforderlichen Rechtsbehelfs- und Klageverfahren vor der Finanzgerichtsbarkeit, bei Bedarf gerne in Abstimmung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Besonderheiten bei Vermietungseinkünften Die Besteuerung von Vermietungseinkünften von Immobilien, die in Deutschland liegen, sind am Belegenheitsort in Deutschland steuerpflichtig, unabhängig vom Wohnsitz des Eigentümers. Bei einem Wohnsitz im Ausland erstellen wir die Einkommensteuererklärungen für beschränkt Steuerpflichtige unter Anrechnung der Schweizer Quellensteuer zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Einkünfte aus Schweizer Vermietungsobjekten für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen müssen grundsätzlich in beiden Staaten versteuert werden. Nähere Informationen finden Sie in unserem Fachbeitrag. Für die Erstellung Ihrer Schweizer Steuererklärungen stehen Ihnen unsere Kooperationspartner in der Schweiz zur Verfügung, wir setzen Sie gerne in Kontakt.
Starke Partner auf beiden Seiten der Grenze Seit mehreren Jahren kooperieren wir sehr eng mit der OPES AG mit Sitz in der Zentralschweiz. Mit der OPES AG und den weiteren Unternehmen der OPES Gruppe verbindet uns neben der engen Zusammenarbeit bei vielfältigen grenzüberschreitenden Fragen eine über die Jahre gewachsene und gefestigte Wertschätzung und ein Vertrauen in die gegenseitige Kompetenz und Beratungsleidenschaft. Über unsere Kooperation Kompetenzen-über-Grenzen (KÜG) bieten wir unseren Mandanten unter anderem eine zuverlässige Rechtsberatung bei grenzüberschreitenden Fragen, die Abwicklung grenzüberschreitender M&A-Transaktionen und die erforderlichen Kompetenzen für die Lösung der steuerrechtlichen Herausforderungen bei der Gestaltung deutsch-schweizer Wirtschaftsbeziehungen. Gemeinsam sind wir Mitglieder bei AGN. Nutzen Sie unsere enge Kooperation mit der OPES AG und weiteren Kooperationspartnern in der Schweiz, profitieren Sie von der Beratung aus einer Hand.
Kurz und knapp OPES AG Die OPES AG bietet in der Schweiz ein ähnlich breites Leistungsportfolio wie reichert & reichert an. Über unsere Kooperation Kompetenzen-über-Grenzen (KÜG) bieten wir unseren Mandanten unter anderem zuverlässige Rechtsberatung bei grenzüberschreitenden Fragen, die Abwicklung grenzüberschreitender M&A-Transaktionen und die erforderlichen Kompetenzen für die Lösung der steuerrechtlichen Herausforderungen bei der Gestaltung deutsch-schweizer Wirtschaftsbeziehungen. Kurz und knapp AGN International Ltd. Als Partner der AGN International Ltd. (AGN) verfügen wir weltweit über spezialisierte, persönliche und qualifizierte Kontakte, über die wir auch Themen und Herausforderungen lösen, die internationales Know How in Steuern und Recht oder ganz praktische Unterstützung oder Präsenz vor Ort im Ausland erfordern.