Datenschutzberatung – unser Dienst für Ihre Projekte

Jede Person hat ein Recht darauf, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten vor Missbrauch geschützt werden.

Ausdruck dieser Grundrechte und Grundfreiheiten ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, verankert in unserem deutschen Grundgesetz, abgeleitet wird.

Mit Inkrafttreten der EU-DSGVO im Jahr 2018 haben sich die Anforderungen an den Datenschutz deutlich verschärft. Die rasche Weiterentwicklung im Bereich der IT-Technik und IT-Sicherheit macht eine immer intensivere Beschäftigung mit den Themen Datenschutz und Datensicherheit notwendig.

Datenschutz nebenher in den Berufsalltag zu integrieren ist nicht mehr möglich. Es braucht Experten und Spezialisten, die den Anforderungen von geltendem Datenschutzrecht gewachsen sind.

Als regionale Wirtschaftskanzlei verstehen wir uns als zentraler Ansprechpartner für rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Themen rund um den Datenschutz und das Datenschutzrecht. Ganz auf Ihre individuellen Vorstellungen zugeschnitten bieten wir Ihnen neben einer umfassenden Datenschutzberatung auch die Übernahme der Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten oder fungieren als EU-Vertreter gem. Art. 27 EU-DSGVO für Unternehmen aus Drittländern, wie z.B. der Schweiz oder Großbritannien.

Datenschutzberatung – Für jedes Bedürfnis die passende Leistung

Unsere Datenschutzberatung ist so vielfältig wie Ihre Vorstellungen und die Bedürfnisse Ihres Unternehmens. Pick & mix – Sie legen den Beratungsumfang fest.

1. Quickcheck und Ablauf

Wenn Sie einen Überblick über die Anforderungen nach dem aktuellen Datenschutzrecht benötigen oder sich fragen, wo Sie mit Ihren bisherigen Bemühungen im Datenschutz stehen, sind Sie bei unserem Quickcheck richtig.
Im Rahmen unseres Quickchecks machen wir eine Bestandaufnahme zur aktuellen Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen, gerne bei Ihnen vor Ort. Sie erhalten eine Ergebnisanalyse, die Ihnen zeigt, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichen, welche Risiken identifiziert wurden, welche Maßnahmen ggf. noch umgesetzt werden sollten und Sie erhalten Tipps und Hinweise zum Prozessmanagement und zur Prozessorganisation im Datenschutz. Sie erfahren, wo Sie datenschutzrechtlich stehen und wo Sie hin müssen, um die Anforderungen der EU-DSGVO zu erfüllen.

>>>Hier geht’s zum Flyer Quickcheck  

2. Beratung und Umsetzung EU-DSGVO

Unsere Datenschutzberatung ist vielfältig und umfassend. Wir unterstützen Sie u. a. gerne bei folgenden Themen:

  • Beratung zu Einzelfragen auf Anfrage

  • Beratung und Unterstützung Ihres internen Datenschutzbeauftragten

  • Umsetzung der Anforderungen aus der EU-DSGVO und dem BDSG vollständig durch uns anhand eines fortlaufenden Projektfahrplans mit anschließender Betreuung und Dokumentenpflege

Sie haben nicht nur die Wahl, Sie entscheiden auch den Umfang.

 

Anhand unseres Projektfahrplans prüfen, analysieren und werten wir individuell auf Ihr Unternehmen und Ihre Branche bezogen aus, welche Anforderungen aus dem Datenschutz in welchem Umfang erfüllt werden müssen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir:

  • welche Datenschutzinformationen nach Art. 13, 14 EU- DSGVO erforderlich sind

  • welche Einwilligungen eingeholt werden müssen

  • welche Verträge zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden müssen

  • ob die Vertragsvorlagen dem aktuellen Datenschutzrecht entsprechen

  • und vieles mehr...


Betroffenenanfragen, der Umgang mit Datenpannen oder die Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, wir versorgen Sie mit ständig aktuellen Vorlagen, Hinweisen, Tipps und Empfehlungen.

 

Unsere Beratung beschränkt sich nicht auf die EU-DSGVO. Selbstverständlich beachten wir auch Datenschutz-Spezialgesetze wie

  • das Bundes- und Landesdatenschutzgesetze (BDSG und LDSG) oder

  • für kirchliche Einrichtungen das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und

  • das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirchen in Deutschland (DSG-EKD) wie auch

  • weitere Datenschutzgesetze, z.B. aus dem UWG, TTDSG und anderen Bereichen des IT-Informationsrechts.


3. Website - Check

Webseiten sind das Aushängeschild eines jeden modernen Unternehmens. Schaffen Sie mehr Vertrauen mit unserem Website-Check. Wir prüfen Ihre Website hinsichtlich der Umsetzung des Datenschutzes und anderer Datenschutzgesetze. Wir geben Ihnen viele Hinweise, Tipps und Empfehlungen. Angefangen beim einfachen Kontaktformular bis hin zum komplexen Cookie-Banner. Am Ende stellen wir Ihnen eine individuelle Datenschutzinformation für die Website zur Verfügung (Datenschutzerklärung).

4. Schulungen im Datenschutz

Wir unterstützen unsere Mandantschaft in Seminaren und Schulungen der Belegschaft oder Fachabteilungen. Diese können einmalig oder auch in regelmäßigen Abständen erfolgen. Ob zur Klärung des Sinn und Zwecks des Datenschutzes, über Datenschutz am Arbeitsplatz bis hin zu Spezialthemen in Ihren jeweiligen Fachabteilungen – auch hier richten wir uns gerne nach Ihnen und Ihren Vorstellungen.

Neben der Vermittlung von datenschutzrechtlichem Wissen fokussieren wir uns hierbei auf ein modernes und verständliches Lernerlebnis, das Akzeptanz schafft und für das Thema Datenschutz motiviert und sensibilisiert.

5. Datenschutz-Audits

Ob interne Audits zur Erlangung von Zertifizierungen (z.B. ISO 9001, ISO 27001 oder TISAX) oder Audits durch externe Kunden: Beide haben gemeinsam, dass der Datenschutz einen immer höheren Stellenwert in der Zertifizierung erlangt. Unsere Datenschutz-Auditoren, teilweise kombiniert mit dem fundierten und langjährigen Fachwissen unserer Qualitätsmanagement-Auditoren, unterstützen Sie gerne.Wir übernehmen die fachliche Vorbereitung und Begleitung von Zertifizierungsaudits durch Zertifizierungsstellen und Audits durch externe Kunden.

Für eine Bedarfsermittlung fragen Sie uns gerne an!

Externer Datenschutzbeauftragter – die clevere Lösung

1. Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter

Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir alle Aufgaben eines internen Datenschutzbeauftragten. Im Rahmen eines externen Dienstleistungsverhältnisses werden wir von Ihnen als verantwortliche Person für den betrieblichen Datenschutz benannt. Diese umfangreiche und komplexe Position kann zwar von einem internen Mitarbeiter übernommen werden. Der entsprechende Mitarbeiter muss jedoch über eine entsprechende Ausbildung sowie Zertifizierung verfügen und von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden. Der externe Datenschutzbeauftragte wird im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses für ein Unternehmen tätig und kann somit die Aufgabe des betrieblichen Datenschutzbeauftragten übernehmen.

 

2. Sparen Sie Kapazitäten

  • Mit Hilfe des externen Datenschutzbeauftragten vermeiden sie interne Interessenkonflikte. Wir stehen Ihnen neutral zur Seite.

  • Zudem unterliegt der interne Datenschutzbeauftragte eiem besonderen Kündigungsschutz. Die Beauftragung des externen Datenschutzbeauftragten kann hingegen fristgerecht gekündigt werden.

  • Unsere Beratung fundiert auf nachvollziehbaren Argumentationsgängen und wird von umfänglichen Prüfergebnissen begleitet, aus denen sich konkrete Maßnahmen und Optimierungsvorschläge ergeben.

  • Durch den Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten wirken Sie durch gezielte Vermeidung von Datenschutzvorfällen und Datenpannen Bußgeldern entgegen.

  • Ein interner Datenschutzbeauftragter haftet mit der beschränkten Arbeitnehmerhaftung. Lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entsteht eine Haftung in vollem Umfang. Bei einfacher Fahrlässigkeit scheidet eine Haftung des internen DSB aus. Ein externer Datenschutzbeauftragter haftet für Beratungsfehler – auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

  • Die Position eines Datenschutzbeauftragten kann auch von einem internen Mitarbeiter übernommen werden. Die Übernahme setzte allerdings voraus, dass der entsprechende Mitarbeiter über die gesetzlich geforderte Qualifikation und insbesondere das Fachwissen verfügt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzen muss.

Die Voraussetzungen an die berufliche Qualifikation und die Fachkenntnisse im Datenschutzrecht und der Datenschutzpraxis gewährleisten wir Ihnen als Rechtsanwaltskanzlei und einer mehr als 20-jährigen Erfahrung unserer Experten in der Datenschutzberatung.

In den Projektleitungen kommen praxiserfahrene Berater und Justiziare mit mehrjähriger Leitungs- und Führungserfahrung zum Einsatz. Gerne begleitet und unterstützt unser Datenschutzteam aus praxiserfahrenen Juristen und Wirtschaftswissenschaftlern Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung bei der Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzes. DenRückgriff auf einen Anwalt für den Datenschutz können wir Ihnen jederzeit zur Verfügung stellen.

Durch unser tiefgreifendes Wissen und unsere umfangreichen Praxiserfahrungen können wir Ihnen bewährte Empfehlungen geben. Möglichst pragmatisch, möglichst praxistauglich.

3. Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Wir übernehmen für Unternehmen aus allen Branchen, öffentliche Einrichtungen wie Gemeinden, soziale Einrichtungen, Kranken- und Pflegeeinrichtungen sowie für kirchliche Einrichtungen im Geltungsbereich des KDG und des DSG-EKD die Tätigkeit als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter.
Unsere Benennung zum Datenschutzbeauftragten wird der jeweiligen Datenschutz-Aufsichtsbehörde angezeigt. Wir fungieren sowohl offiziell als Ansprechpartner im Datenschutz für alle Anfragen von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen als auch als erster Ansprechpartner für alle betroffenen Personen.

4. Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Als externer Datenschutzbeauftragter unterrichten und beraten wir Sie als Verantwortlichen hinsichtlich Ihrer Pflichten nach der EU-DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften. Dadurch helfen wir Ihnen eine ganzheitliche Datenschutzorganisation und ein rundes Prozessmanagement aufzubauen, zu pflegen und ständig der aktuellen Gesetzeslage anzupassen.


Wir übernehmen gerne für Sie:

  • Die Überwachung der Einhaltung der EU-DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften
  • Die Überprüfung der Unternehmensstrategie hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten (inkl. der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Mitarbeiterschulung)
  • Beratung zur Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung der Durchführung.


Wir arbeiten mit der Aufsichtsbehörde zusammen und sind Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in allen mit dem Datenschutz zusammenhängenden Fragen.

EU-Vertreter, Art. 27 EU-DSGVO

Wenn Sie nicht in der Europäischen Union niedergelassen sind, jedoch personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen für in der Union ansässige Personen verarbeiten, benötigen Sie einen EU-Vertreter. Das gilt auch dann, wenn Sie das Verhalten betroffener Personen in der Union beobachten. Der EU-Vertreter ist zentraler Ansprechpartner in Datenschutzfragen die EU-DSGVO und etwaige Datenschutz-Spezialgesetze betreffend für Sie und für Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Gerne übernehmen wir die Anlaufstelle für den europäischen Datenschutz und stellen einen EU-Vertreter zur Verfügung.

 

Die Zukunft immer Blick

Ob Gesetzesänderungen oder die Umsetzung neuer Richtlinien oder Verordnungen zum Datenschutz, wir sind immer auf dem aktuellen Stand, informieren Sie rechtzeitig und unterstützen Sie mit aktuellem Fachwissen und Fachmaterial.

 

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Gerne beantworten wir Ihre unverbindlichen Fragen oder erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

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Datenschutzblog – Informativ. Echt. Spannend.

Neben unserer individuellen Datenschutzberatung bieten wir Ihnen in unserem Datenschutz-Blog immer aktuelle Artikel rund um das Thema Datenschutz. Ausgewählt von unserem Expertenteam, praxisnah aus unserem Beratungsalltag. Aktuell, informativ, kritisch, manchmal humorvoll und immer spannend.

www.datenschutz-am-bodensee.com