Datenschutz

Unser Dienst für Ihre Projekte - Jeder hat ein Recht auf Schutz vor Missbrauch mit personenbezogenen Daten

Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Jede Person hat ein Recht darauf, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten vor Missbrauch geschützt werden. Ausdruck dieser Grundrechte und Grundfreiheiten ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, verankert in unserem deutschen Grundgesetz, abgeleitet wird.

Als regionale Wirtschaftskanzlei verstehen wir uns als zentraler Ansprechpartner für rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Themen rund um den Datenschutz und das Datenschutzrecht. Ganz auf Ihre individuellen Vorstellungen zugeschnitten bieten wir Ihnen neben einer umfassenden Datenschutzberatung auch die Übernahme der Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten oder fungieren als EU-Vertreter gem. Art. 27 EU-DSGVO für Unternehmen aus Drittländern, wie z.B. der Schweiz oder Großbritannien.

Datenschutzberatung – Für jedes Bedürfnis die passende Leistung

Unsere Datenschutzberatung ist so vielfältig wie Ihre Vorstellungen und die Bedürfnisse Ihres Unternehmens.
Pick & mix – Sie legen den Beratungsumfang fest!

 

Beratung und Umsetzung EU-DSGVO

Unsere Datenschutzberatung ist vielfältig und umfassend. Wir unterstützen Sie u. a. gerne bei folgenden Themen:

  • Beratung zu Einzelfragen auf Anfrage
  • Beratung und Unterstützung Ihres internen Datenschutzbeauftragten
  • Umsetzung der Anforderungen aus der EU-DSGVO und dem BDSG vollständig durch uns, anhand eines fortlaufenden Projektfahrplans mit anschließender Betreuung und Dokumentenpflege.

Sie haben nicht nur die Wahl, Sie entscheiden auch den Umfang!

Anhand unseres Projektfahrplans prüfen, analysieren und werten wir individuell auf Ihr Unternehmen und Ihre Branche bezogen aus, welche Anforderungen aus dem Datenschutz in welchem Umfang erfüllt werden müssen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir:

  • welche Datenschutzinformationen nach Art. 13, 14 EU- DSGVO erforderlich sind
  • welche Einwilligungen eingeholt werden müssen
  • welche Verträge zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden müssen
  • ob die Vertragsvorlagen dem aktuellen Datenschutzrecht entsprechen
    und vieles mehr...
  • Betroffenenanfragen, der Umgang mit Datenpannen oder die Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, wir versorgen Sie mit ständig aktuellen Vorlagen, Hinweisen, Tipps und Empfehlungen.

Unsere Beratung erstreckt sich über die EU-DSGVO hinaus und umfasst auch spezielle Datenschutzgesetze wie das BDSG, LDSG, KDG, DSG-EKD sowie andere relevante Gesetze wie das UWG, TTDSG und weitere Bereiche des IT-Informationsrechts

 

Website - Check

Optimieren Sie das Vertrauen in Ihre Website mit unserem Website-Check. Wir überprüfen die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und anderen relevanten Gesetzen, bieten umfassende Empfehlungen und erstellen eine maßgeschneiderte Datenschutzerklärung, die von einfachen Kontaktformularen bis hin zu komplexen Cookie-Bannern reicht.

Schulungen im Datenschutz

Wir bieten maßgeschneiderte Seminare und Schulungen für Ihr Team an, sowohl einmalig als auch regelmäßig. Unsere Schulungen decken eine Vielzahl von Themen ab, von der grundlegenden Einführung in den Datenschutz bis hin zu spezialisierten Themen in Ihren Fachabteilungen. Wir legen Wert auf modernes und verständliches Lernen, um Akzeptanz zu fördern und Mitarbeiter für Datenschutz zu sensibilisieren.

 

Datenschutz-Audits

Unabhängig davon, ob es sich um interne Audits für Zertifizierungen wie ISO 9001, ISO 27001 oder TISAX handelt oder um externe Kundenaudits: Datenschutz gewinnt zunehmend an Bedeutung. Unsere Datenschutz-Auditoren, unterstützt durch das Fachwissen unserer Qualitätsmanagement-Auditoren, bereiten Sie vor und begleiten Sie bei Zertifizierungs- und Kundenaudits.

Für eine Bedarfsermittlung fragen Sie uns gerne an!

 

Externer Datenschutzbeauftragter – die clevere Lösung

Wir bieten externe Datenschutzbeauftragte an, die alle Aufgaben eines internen Datenschutzbeauftragten übernehmen können. Durch ein Dienstleistungsverhältnis werden wir als verantwortliche Person für den betrieblichen Datenschutz benannt, wodurch interne Interessenkonflikte vermieden werden können. Unsere Beratung basiert auf fundierten Argumentationsgängen und umfassenden Prüfergebnissen, die konkrete Maßnahmen und Optimierungsvorschläge liefern. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im Datenschutz bieten wir Ihnen bewährte Empfehlungen und pragmatische Lösungen an.

Unsere externen Datenschutzbeauftragten können für Unternehmen verschiedener Branchen sowie öffentliche und kirchliche Einrichtungen tätig werden und fungieren offiziell als Ansprechpartner für Behörden und betroffene Personen. Zu unseren Aufgaben zählen die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze, die Beratung zur Datenschutz-Folgenabschätzung und die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden.

Erfahren Sie mit unserem Quickcheck, ob die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben ist.

Hier geht’s zum Quickcheck (Flyer)

Für eine erste Beratung fragen Sie gerne bei uns an!

EU-Vertreter, Art. 27 EU-DSGVO

Wenn Sie nicht in der Europäischen Union niedergelassen sind, jedoch personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen für in der Union ansässige Personen verarbeiten, benötigen Sie einen EU-Vertreter. Das gilt auch dann, wenn Sie das Verhalten betroffener Personen in der Union beobachten. Der EU-Vertreter ist zentraler Ansprechpartner in Datenschutzfragen die EU-DSGVO und etwaige Datenschutz-Spezialgesetze betreffend für Sie und für Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Gerne übernehmen wir die Anlaufstelle für den europäischen Datenschutz und stellen einen EU-Vertreter zur Verfügung.

Datenschutzblog - Informativ. Echt. Spannend.

Neben unserer individuellen Datenschutzberatung bieten wir Ihnen in unserem Datenschutz-Blog immer aktuelle Artikel rund um das Thema Datenschutz. Ausgewählt von unserem Expertenteam, praxisnah aus unserem Beratungsalltag. Aktuell, informativ, kritisch, manchmal humorvoll und immer spannend.

www.datenschutz-am-bodensee.com

 

Kurz und knapp

Wofür steht DSGVO?

DSGVO steht für Datenschutz-Grundverordnung und ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Kurz und knapp

Artikel 27 EU-DSGVO

Ernennung eines Vertreters von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern.