IT-Recht

Rechtsberatung nach Maß und mit technischem Sachverstand

Datenbasierten Technologien mit spezifisch gestalteten Vertragsdokumenten

Gerade im Bereich des IT-Rechts ist eine hoch spezialisierte Beratung und Vertragsgestaltung von essentieller Wichtigkeit. Wir vereinen unsere Erfahrung in der Vertragsgestaltung mit großem technischem Verständnis und Erfahrung im Bereich IT, Internet und Datenschutz.

Unser Beratungsspektrum reicht dabei von der Erstellung eines Individualvertrags zum Verkauf einer Software über die Erstellung, Umgestaltung und Verhandlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Online-Shop bis hin zur Erstellung von Nutzungsbedingungen zur Einführung einer App.

DSGVO-konforme Vertragsgestaltung

Sollten Sie mit mehreren Akteuren zusammenarbeiten und dabei Datenverarbeitungen im Fokus stehen, die unter Umständen auch noch die Datenübermittlung ins Ausland beinhaltet, dann ist der Abschluss von Datenschutzverträgen unerlässlich. Wir übernehmen für Sie die Prüfung und Erstellung jeglicher datenschutzrechtlicher Verträge von A wie Auftragsverarbeitung bis V wie Vereinbarung der Gemeinsamen Verantwortlichkeit.

Juristische Unterstützung bei Unstimmigkeiten

Wir unterstützen Sie bei der Ausübung und Verteidigung Ihrer Rechte. Hierbei steht bei uns stets zunächst die außergerichtliche Vermittlung und Verhandlung zwischen zwei Vertragspartnern und im Verhältnis zur Datenschutzaufsichtsbehörde im Fokus. Sollte auf diesem Weg keine Einigung erzielt werden können, vertreten wir Sie gerichtlich in allen Instanzen.

Wir beraten Sie umfassend

Wir beraten Sie im IT-Recht unter anderem zu folgenden Themen:

  • Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Individualvereinbarungen oder Nutzungsbedingungen im Bereich E-Commerce und Mobile Commerce sowie Hardware- und Softwarevertragsrecht im Bereich B2B und B2C
  • Rechtliche Betreuung der Gestaltung eines Online-Shops und Beratung zur Einhaltung der Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und im elektronischen Geschäftsverkehr
  • Erstellung datenschutzrechtlicher Verträge wie insbesondere Auftragsverarbeitungsverträge und Vereinbarungen zur Gemeinsamen Verantwortlichkeit
  • Umfangreiche Websiteprüfungen inklusive Erstellung von Datenschutzinformationen und Consent-Bannern sowie Gestaltung von Impressumsangaben
  • Datenschutzkonforme Gestaltung Ihrer Datenverarbeitungsprozesse durch Erstellung von Datenschutzkonzepten und der Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte über alle Instanzen im Verwaltungsverfahren und Bußgeldverfahren in Zusammengang mit Anordnungen und Maßnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden
  • Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte über alle Instanzen, bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit IT-Verträgen vor den ordentlichen Gerichten

 

Kurz und knapp

Wofür steht DSGVO?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ein Gesetz der Europäischen Union und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. In Deutschland gelten ergänzend und konkretisierend die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Kurz und knapp

IT-Recht, was heißt das genau?

IT-Recht steht für Informations-Technologie-Recht. Man versteht unter IT-Recht allgemein das Recht in der elektronischen Datenverarbeitung. Eine gesetzliche Definition gibt es in Deutschland nicht, trotzdem wird IT-Recht als eigenständiges Rechtsgebiet angesehen.  Es umfasst verschiedene Rechtsgebiete und Teilbereiche, die für IT-Anwendende und Entwickelnde von Bedeutung sind.