Grenzüberschreitende Steuerberatung

Steuerliche Pflichten und Vorteile optimal nutzen und erfüllen

Deutschland und Schweiz: Starke Wirtschaftsbeziehungen und Mobilität

Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz sind von großer Bedeutung und zeichnen sich durch eine enge Zusammenarbeit und intensive Handelsbeziehungen aus. Beide Länder gehören zu den wichtigsten Handelspartnern in Europa und profitieren von der geografischen Nähe sowie den kulturellen und sprachlichen Gemeinsamkeiten.

Deutschland ist für die Schweiz der wichtigste Handelspartner. Schweizer Unternehmen exportieren eine Vielzahl von Produkten nach Deutschland, darunter Maschinen, pharmazeutische Erzeugnisse, Chemikalien und Präzisionsinstrumente. Im Gegenzug importiert die Schweiz eine breite Palette von Gütern aus Deutschland, wie Fahrzeuge, Maschinen, chemische Erzeugnisse und Lebensmittel. Diese Handelsbeziehungen fördern nicht nur das Wirtschaftswachstum beider Länder, sondern auch die technologische Entwicklung und Innovation.

Die Schweiz ist ein bedeutender Investor in Deutschland. Zahlreiche Schweizer Unternehmen haben Niederlassungen und Produktionsstätten in Deutschland, was zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Stärkung der wirtschaftlichen Verflechtungen beiträgt. Ebenso investieren deutsche Unternehmen stark in die Schweiz, insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Industrie und Technologie.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der wirtschaftlichen Beziehungen ist die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitskräften. Viele Menschen pendeln täglich zwischen den beiden Ländern, um in der jeweiligen Nachbarregion zu arbeiten. Dies trägt zur Flexibilität des Arbeitsmarktes und zur Deckung des Fachkräftebedarfs bei.

Die engen wirtschaftlichen, kulturellen und sprachlichen Verflechtungen zwischen Deutschland und der Schweiz machen die Schweiz zum beliebtesten Zielland deutscher Auswanderer (Stand 2022).

Vermögen auf beiden Seiten der Grenze

Bedingt durch einen erheblichen Zuzug in die Schweiz verbleibt Vermögen häufig in Deutschland. Dabei beobachten wir seit einigen Jahren, dass sich viel Zeit zur Planung des Umzugs genommen wird, die steuerlichen Implikationen aber völlig unberücksichtigt bleiben.

So stellt sich häufig die Frage, was mit in Deutschland zurückgelassenen Immobilien geschieht, wie bzw. wann ein Freizügigkeitsguthaben nach einem Zuzug nach Deutschland ausgeschüttet werden kann oder was mit einem Aktiendepot bei einer deutschen Bank geschieht, wenn Dividenden ausgezahlt werden.

So sieht z.B. das Außensteuergesetz erhebliche Steuerbelastungen vor, wenn der Umzug eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft voreilig durchgeführt wird. Es gibt Möglichkeiten, mittels sorgfältiger Gestaltung oder dokumentierter Rückkehrabsicht eine Besteuerung der stillen Reserven zu vermeiden, jedoch muss dies vor dem Wegzug geschehen. Auch vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften sind von dieser Regelung umfasst, was häufig übersehen wird.

Nur eine sorgfältige steuerliche und rechtliche Planung verhindert, dass eine unnötige Steuerlast entsteht.

Besonderheiten beachten: Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Schweiz auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuer

Insbesondere in Grenznähe bestehen vielfach Verwandtschaftsverhältnisse über die Staatsgrenzen hinweg. Was viele Erblasser dabei nicht bedenken: In der Schweiz gilt ein anderes Ehegüter- und Erbrecht, auch dies muss bei einer Nachfolgeplanung berücksichtigt werden. Was viele Erben nicht bedenken: Wie wird das Millionenerbe denn versteuert? Wer träumt nicht vom Schweizer Millionenerbe von der längst vergessenen Tante?

Beispielsfall:

V war eine wohlhabende deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz am Zürichsee im Kanton Zürich. Im Jahr 2020 verstirbt V. Im Testament setzt V die E, eine deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, als gewillkürte Erbin unter mehreren Erben ein. E ist die Großnichte von V. Der Testamentsvollstrecker der V erhielt die Anweisung, sämtliche illiquide Vermögensgegenstände zu veräußern und den Erlös an die Erben zu verteilen. E erhält im Jahr 2022 einen hohen sechsstelligen Betrag überwiesen. Davor hat der Testamentsvollstrecker gemäß der Erbschaftsteuerverfügung des Kantons Zürich die festgesetzte Schweizer Erbschaftsteuer in Abzug gebracht. E fragt sich im Jahr 2024, ob sie die bereits in der Schweiz besteuerte Erbschaft in Deutschland erneut versteuern muss.

Lösung:

Ja, die Erbschaftsteuer beträgt aber 0,00 €. Wie kann das sein? Ausgangspunkt ist eines von nur sechs Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaftsteuer (DBA), welches Deutschland mit anderen Staaten abgeschlossen hat, darunter auch die Schweiz.

Gemäß Art. 8 Abs. 2 S. 1 und 2 DBA CH-D ErbSt haben sowohl Deutschland als auch die Schweiz das Recht, die Erbschaft zu besteuern. Sämtliches Vermögen wird zunächst in der Schweiz besteuert. Sämtliches Vermögen, das an einen deutschen Erben ausgeschüttet wird, wird trotz DBA zusätzlich in Deutschland besteuert. Deutschland ist jedoch gemäß § 10 Abs. 1 lit. b) DBA verpflichtet, die in der Schweiz auf das Erbe bezahlte Erbschaftsteuer auf die nach deutschem Recht festzusetzende Steuer anzurechnen. Im umgekehrten Fall wird das Vermögen, das aus Deutschland in die Schweiz vererbt wird, in der Schweiz von der Besteuerung ausgenommen, aber steuersatzbestimmend berücksichtigt.

Im Beispielsfall war die in der Schweiz festgesetzte Erbschaftsteuer höher als die, die nach deutschem Recht ermittelt wurde, sodass schlussendlich 0,00 € Erbschaftsteuer festgesetzt wurde. Dies liegt daran, dass der Kanton Zürich eine der höchsten Erbschaftsteuern der Schweiz erhebt, insbesondere wenn ein Erbe eine fern verwandte Person oder nicht mit dem Erblasser verwandt ist.

Da in der Schweiz das Erbschaftsteuerrecht auf kantonaler Ebene geregelt ist, kann es sich lohnen, in einem Kanton zu leben, der großzügige Begünstigungen bei der Erbschaftsteuer vorsieht. Bestenfalls ziehen die designierten Erben ebenfalls in die Schweiz.

Vorsicht:

Dieses Doppelbesteuerungsabkommen ist nicht auf Schenkungen anwendbar.

 

Unser Leistungsangebot

Wir bieten unseren Mandanten mit Vermögensinteressen in Deutschland und der Schweiz folgende Dienstleistungen:

  • Steuerliche und rechtliche Planung eines Wegzugs in die Schweiz
  • Erstellung der notwendigen Steuererklärungen für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Vermögen in Deutschland (z.B. Immobilien)
  • Beratung zur Vermeidung einer Wegzugssteuer
  • Gemeinsame Beratung bei steuerrechtlichen Problemen gemeinsam mit unseren Partnern in der Schweiz
  • Steuerberechnungen zur Prüfung der Steuerlast bei Zuzug nach Deutschland
  • Grenzüberschreitende Nachfolgeplanung gemeinsam mit unseren Partnern in der Schweiz
  • Unterstützung bei Fragen des grenzüberschreitenden Sozialversicherungsrechts gemeinsam mit unseren Partnern in der Schweiz

Starke Partner auf beiden Seiten der Grenze

Seit mehreren Jahren kooperieren wir sehr eng mit der OPES AG mit Sitz in der Zentralschweiz. Mit der OPES AG und den weiteren Unternehmen der OPES Gruppe verbindet uns neben der engen Zusammenarbeit bei vielfältigen grenzüberschreitenden Fragen eine über die Jahre gewachsene und gefestigte Wertschätzung sowie ein Vertrauen in die gegenseitige Kompetenz und Beratungsleidenschaft. Über unsere Kooperation Kompetenzen-über-Grenzen (KÜG) bieten wir unseren Mandanten unter anderem eine zuverlässige Rechtsberatung bei grenzüberschreitenden Fragen, die Abwicklung grenzüberschreitender M&A-Transaktionen und die erforderlichen Kompetenzen für die Lösung der steuerrechtlichen Herausforderungen bei der Gestaltung deutsch-schweizerischer Wirtschaftsbeziehungen. Gemeinsam sind wir Mitglieder bei AGN. Nutzen Sie unsere enge Kooperation mit der OPES AG und weiteren Kooperationspartnern in der Schweiz, profitieren Sie von der Beratung aus einer Hand.

 

Kurz und knapp

Worum geht es beim Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein Vertrag zwischen zwei Ländern, der verhindert, dass dieselben Einkünfte oder Vermögenswerte doppelt besteuert werden. Es legt fest, welches Land Steuern erheben darf und wie diese geregelt werden, um doppelte Steuerzahlungen zu vermeiden.