Steuerstrafrecht

Vertrauenswürdige Rechtsberatung und Verteidigung im Steuerstrafrecht

Fundierte Rechtsberatung

Wenn es um steuerstrafrechtliche Angelegenheiten geht, ist fundierte Rechtsberatung von entscheidender Bedeutung. Unsere Anwaltskanzlei ist darauf spezialisiert, Ihnen in diesen komplexen und sensiblen Angelegenheiten beizustehen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf Steuerstrafrecht spezialisiert und bietet Ihnen die erforderliche Fachkompetenz, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu überprüfen, zu verteidigen und zu lösen. Unser erstes Ziel besteht darin, ein Steuerstrafverfahren von Vornherein möglichst zu vermeiden. Ist es hierfür zu spät, begleiten wir Sie in steuerlicher und strafrechtlicher Hinsicht, um eine möglichst kostengünstige und schnelle Erledigung dieser Verfahren für Sie herbeizuführen.

Unsere Werte

  • Erfahrung und Expertise: Unsere Anwälte verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich des Steuerstrafrechts
  • Individuelle Betreuung: Wir nehmen uns die Zeit, Ihre spezifische Situation zu verstehen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln
  • Effektive Verhandlungen: Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und vertreten diese gegenüber Steuer- und Strafverfolgungsbehörden.
  • Klarheit und Transparenz: Wir erklären Ihnen klar und verständlich Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten, damit Sie informierte Entscheidungen treffen können.

Weitere Schwerpunkte

Weitere Schwerpunkte unserer Kanzlei liegen in der Begleitung von Steuerprüfungen, der Fertigung von Selbstanzeigen und der Führung von finanzgerichtlichen Klageverfahren, die oftmals mit einem Strafverfahren einhergehen.

 

Kurz und knapp

Was ist ein Klageverfahren?

Bei einer Klage handelt es sich um einen Antrag für eine gerichtliche Entscheidung (Urteil). Das ist dann der Fall, wenn zwei Parteien sich streiten und keine Einigung finden, zum Beispiel bei Geldforderungen oder Schadensersatzansprüchen.

Kurz und knapp

Steuerliche Selbstanzeige

Als Selbstanzeige wird eine nachträgliche Erklärung über verschwiegene oder unrichtige Angaben gegenüber dem Finanzamt verstanden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie mit einer Selbstanzeige Straffreiheit für eine begangene Steuerhinterziehung erhalten.