Schenkung- und Erbschaftsteuer

Umfassender und voraussschauender Beratungsansatz

 

Gestaltung im Fokus

Unser Beratungsansatz ist umfassend und vorausschauend. Wir beraten Sie zu den großen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Abfassung Ihrer Letztwilligen Verfügung wie auch bei Schenkungen (zum Beispiel auch bei der Unternehmensnachfolge).

Nach vollzogener Schenkung beziehungsweise nach dem Erbfall sind wir Ihr Partner bei Ihrer Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuererklärung. Auch hier bieten sich noch Gestaltungsspielräume, zum Beispiel bei der Bewertung von Immobilen oder Unternehmen.

Offene Fragen klären

Wichtige Fragestellungen hierbei sind unter anderem:

  • Zu welchem Zeitpunkt kann ich welche Vermögensteile steuergünstig übertragen?

  • Wie sichere ich dabei dennoch meine Altersvorsorge?

  • An wen übertrage ich welches Vermögen?


  • Welches Vermögen wird als Betriebsvermögen begünstigt?
  • Wie wirkt sich der Pflichtteil steuerlich aus?

Family Office

Wenn Sie ein größeres Vermögen geerbt haben, können wir Sie mit den individuellen Leistungen
unseres Family-Office unterstützen.

In der laufenden rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Betreuung unterstützten wir Sie neben der
Finanz-, Vermögens- und Nachlassplanung auch bei der Verwaltung Ihres Familienvermögens, Ihrer Buchführung
und dem Zahlungsmanagement, genauso wie bei vermögensverwaltender Administration.

 

Profitieren Sie von der Mehrfachkompetenz der Berater in unserer Wirtschaftskanzlei!

Kurz und knapp

Ist jeder Erbfall oder jede Schenkung steuerpflichtig?

Viele Erbschaften und Schenkungen führen nicht dazu, dass eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer gezahlt werden muss. Der Grund dafür sind insbesondere die Freibeträge, die zunächst überschritten werden müssen, bevor es überhaupt zu einer Steuer kommen kann. Die Höhe des jeweiligen Freibetrags hängt von dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen der verstorbenen und der erbenden Person beziehungsweise zwischen der schenkenden und beschenkten Person ab.