Internationales Steuerrecht Profitieren Sie bei grenzüberschreitenden Fragen und Anliegen von dem hohen Erfahrungsschatz unserer Steuerexperten
Internationales Handeln erfordertinternationale Beratung Im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr müssen Sie sich mit Begriffen wie innergemeinschaftliche Lieferung, innergemeinschaftlicher Erwerb, Lieferschwelle, Ort der Besteuerung, steuerpflichtigen oder steuerfreien Lieferungen auseinandersetzen. Arbeiten Sie beim Gang über die Grenze zusammen mit Spezialisten Wir beraten Sie bei der Organisation Ihres Rechnungswesen und geben Input für die Programmierung Ihrer IT‑Systeme. Wir übernehmen für Sie die Organisation Ihrer umsatzsteuerlichen Pflichten in ganz Europa. Wo notwendig arbeiten wir hierbei mit einem bewährten Netzwerk internationaler Kanzleien zusammen.
Internationale Umsatzsteuer Sie sind Teil unserer globalisierten Welt? Sie liefern in die EU? Oder in andere Länder? Sie beziehen Waren aus der EU? Aus Fernost? Sie sind Onlinehändler? Dann müssen Sie sich mit Begriffen wie innergemeinschaftliche Lieferungen, innengemeinschaftlicher Erwerb, Lieferschwelle, Ort der Besteuerung, steuerpflichtigen oder steuerfreien Lieferungen und vielen weiteren auseinandersetzen. Profitieren Sie von unserem Erfahrungsschatz. Arbeiten Sie beim Gang über die Grenze zusammen mit Spezialisten Wir beraten Sie zu folgenden Themen: Organisationsmanagement bei Ihrem Rechnungswesen und Ihren Verträgen Organisationsberatung sowie Programmierung Ihrer Daten und IT-Systeme CRM-Systemen, Rechnungswesen-Programmen Europäischer und internationaler Umsatzsteuer (wir übernehmen in Kooperation mit unseren Partnern in allen EU-Ländern auch die Funktion als Fiskalvertreter und die Domizilgewährung für Steuerausländer) Umfassende steuerliche Beratung für Inland- und Auslandsvorgänge
OSS Verfahren Versenden Sie Ware oder erbringen Sie Dienstleistungen an Privatpersonen, die in anderen EU Ländern steuerpflichtig sind? Dann bietet Ihnen seit dem 01.07.2021 das OSS Verfahren eine Vereinfachung zur Meldung und Zahlung der länderspezifischen Steuern. Die in Deutschland dafür zuständige Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern. Es leitet die geleisteten Mehrwertsteuerzahlungen an die entsprechenden EU-Länder weiter. Benötigen Sie eine Registrierung oder Hilfe bei der Abgabe der OSS-Meldung, helfen wir Ihnen gerne mit unserem Know-how weiter.
Kurz und knapp OSS Verfahren OSS steht für One-Stop-Shop. Es ist eine Sonderregelung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer und richtet sich an Unternehmer, die im Inland ansässig sind sowie an andere berechtigte Unternehmer.Das Verfahren ermöglicht es registrierten Unternehmen, ausgeführte und unter die Sonderregelung fallende Umsätze in einer Steuererklärung zentral an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Kurz und knapp CRM System CRM steht für „Customer Relationship Management“. Ein CRM-System ist eine Software, die Unternehmen dabei unterstützt, Kundenbeziehungen zu verwalten und zu verbessern. Es erfasst und analysiert Kundendaten und Interaktionen, um die Kundenbindung zu stärken und Geschäftsprozesse zu optimieren.