Schenkung- und Erbschaftsteuer bei Betriebsvermögen

Ermittlung des Unternehmenswertes kann aus steuerlichen Gründen notwendig sein

Unternehmenswertermittlung für steuerliche Zwecke

Bei der Übertragung von Unternehmensanteilen durch einen Gesellschafter im Rahmen einer Schenkung oder Erbschaft, beispielsweise an dessen Kinder, kann eine Ermittlung des Unternehmenswertes aus steuerlichem Anlass notwendig sein. Für die Nachfolger können Schenkung- und Erbschaftsteuer durch die Verschonungsregelungen im Erbschaftsteuergesetz reduziert werden.

Steuerliche Bewertungsmethodik und steuerliche Wertuntergrenze

Die steuerliche Bewertungsmethodik unterscheidet sich deutlich von der Vorgehensweise bei der Bewertung im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf.  Die Finanzverwaltung ermittelt den steuerlichen Wert des Unternehmens vorrangig im sog. vereinfachten Ertragswertverfahren nach § 200 Bewertungsgesetz (BewG). Dabei wird auf Basis der letzten drei, vor dem Bewertungsstichtag, abgelaufenen Geschäftsjahre unter Berücksichtigung verschiedener Hinzu- und Abrechnungen ein durchschnittliches Jahresergebnis, der sog. zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag, ermittelt und mit dem Kapitalisierungsfaktor von 13,75 fortgeschrieben. Führt diese Methode zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen, so lässt das Bewertungsgesetz die Anwendung einer anderen anerkannten üblichen Bewertungsmethode zu. Die steuerliche Wertuntergrenze bildet nach § 11 Abs. 2 S. 3 BewG der Substanzwert der Gesellschaft. Dieser ergibt sich aus dem Wert sämtlicher im Unternehmen vorhandener Vermögenspositionen unter Aufdeckung der stillen Reserven abzüglich der Verbindlichkeiten.

Schenkung- und erbschaftsteuerliche Begünstigungen bei Betriebsvermögen

In Abhängigkeit der Zusammensetzung des Betriebsvermögens und der sich daraus ergebenden Verwaltungsvermögensquote ist unter gewissen Voraussetzungen eine Verschonung von 85% (Regelverschonung) oder von 100% (Optionsverschonung) und damit eine zumindest anteilige oder sogar vollständige Steuerbefreiung des übertragenen Betriebsvermögens möglich. Hierfür müssen jedoch nach der Übertragung die jeweilige Lohnsummenregelung und Behaltensfrist eingehalten werden. Deren Höhe und Dauer sind neben der Art der Verschonung von der sog. Ausgangslohnsumme und der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens abhängig. Bei einem Verstoß entfällt die Steuerbefreiung (teilweise anteilig) rückwirkend und es erfolgt eine Nachversteuerung der bislang steuerlich begünstigten Anteilsübertragung.

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Kurz und knapp

BewG – Bewertungsgesetz

Durch das Bewertungsgesetz wird in Deutschland die steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen geregelt. Es greift für alle Abgaben und Steuern, die durch Bundesgesetze geregelt sind. Im Landes- und Kommunalabgabenrecht wird auch auf das Bewertungsgesetz verwiesen.