Arbeitsrecht

Wir bieten Unterstützung und Beratung

Komplexes Thema

Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen komplex und belastend sein. Unsere Anwaltskanzlei ist darauf spezialisiert, Ihnen in allen Fragen des Arbeitsrechts umfassende Unterstützung und Beratung zu bieten.

Unsere Grundsätze

  1. Erfahrung und Fachwissen: Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung im Arbeitsrecht und halten sich stets über aktuelle Gesetzesänderungen auf dem Laufenden.
  2. Individuelle Betreuung: Jeder Fall ist einzigartig. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre spezifische Situation zu verstehen und eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln, die Ihren Bedürfnissen entspricht.
  3. Außergerichtliche Konfliktlösung: Wir versuchen in enger Abstimmug mit Ihnen, Konflikte am Arbeitsplatz möglichst außergerichtlich zu lösen, um langwierige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
  4. Klare Kommunikation: Wir kommunizieren klar und verständlich und erklären Ihnen Ihre Rechte und Pflichten sowie mögliche rechtliche Optionen, damit Sie gut informierte Entscheidungen treffen können.

Weitere Schwerpunkte

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Gestaltung von Arbeitsverträgen (auch für Schweizer Mandanten, die im Inland tätige Arbeitnehmer beschäftigen), die Durchsetzung Ihrer Rechte als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sowie die Beratung von Arbeitgebern bei der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften. Unsere HR-Abteilung unterstützt Sie gerne umfassend bei Einstellungs- und Austrittsvorgängen, unsere Kollegen im Lohn übernehmen alle relevanten An- und Abmeldungen sowie die laufenden Gehaltsabrechnungen – bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand; alle Bereiche arbeiten eng miteinander zusammen, um Ihnen eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten.

 

Kurz und knapp

Was regelt das Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht regelt alle Rechtsfragen in Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen. Deren Grundlage ist der Arbeitsvertrag, der im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen) abgeschlossen werden muss.