Mergers & Acquisitions

Unternehmenskauf & Unternehmensverkauf erfordert Begleitung

Wofür steht M&A

Mergers & Acquisitions (wörtlich: Fusionen und Übernahmen) ist ein Sammelbegriff für Unternehmenstransaktionen, bei denen sich Gesellschaften zusammenschließen oder den Eigentümer wechseln. In der Regel vollzieht sich eine entsprechende Übernahme im Wege des Unternehmenskaufes. Wichtig ist, dass eine Unternehmenstransaktion langfristig vorbereitet wird, um das Unternehmen "fit" für den Kauf / Verkauf zu machen. Auch ohne konkrete Verkaufsabsichten kann sich eine frühzeitige und sorgfältige Unternehmensstrukturierung lohnen, um von steuerlichen Vorteilen bei einem Unternehmensverkauf zu profitieren, denn je nach Sachverhalt betragen steuerschädliche Haltefristen bis zu 7 Jahre.

Ablauf & Unterstützung

Wie eine Transaktion grundsätzlich abläuft und wie wir unterstützen können

  1. Vorbereitung und Planung: Vor Beginn einer Transaktion ist eine gründliche Vorbereitung entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung potenzieller Zielunternehmen oder bei der Bestimmung des Verkaufspreises, der Festlegung von Strategien und der Entwicklung eines maßgeschneiderten Plans für Ihre Transaktion.
  2. Due Diligence: Unsere interdisziplinären Experten führen detaillierte Due-Diligence-Prüfungen durch, um potenzielle Risiken und Chancen aufzudecken. Durch unsere gründliche Analyse können wir Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und mögliche Fallstricke zu vermeiden. Auf Seiten des Verkäufers bereiten wir die Prüfung vor und unterstützen Sie dabei, potentielle Risiken bereits im Vorfeld einer Prüfung zu mitigieren.
  3. Vertragsverhandlungen: Wir stehen Ihnen bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt sind. Jahrzehntelange Expertise und maßgeschneiderte Verträge ermöglichen eine reibungslose Transaktion, egal ob Käufer oder Verkäufer.
  4. Abschluss und Post-Merger-Integration: Nach Abschluss der Transaktion begleiten wir Sie durch den Integrationsprozess. Wir helfen Ihnen dabei, alle rechtlichen und regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und sicherzustellen, dass Ihre neue Geschäftseinheit reibungslos in Ihr Unternehmen integriert wird oder wie Sie als Verkäufer den Verkaufserlös bestmöglich und steueroptimiert verwerten können.

Unsere Kompetenz für Käufer und Verkäufer

Unsere Kanzlei versteht sich als „One-Stop-Shop“ in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen. Für jeden M&A-Prozess arbeiten unsere drei Unternehmensbereiche, Steuern, Recht und Consulting, eng zusammen. Ein interdisziplinäres Team aus erfahrenen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Unternehmensberatern erbringt die Beratung aus einer Hand. Sie profitieren damit von den kurzen Wegen einer mittelständischen Kanzleigruppe und haben jederzeit einen Ansprechpartner für alle Belange einer Unternehmenstransaktion. Damit bieten wir Ihnen eine umfassende persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

 

Kurz und knapp

M&A

M&A steht für Mergers & Acquisitons, zu deutsch Fusionen & Akquise und bezieht sich auf Transaktionen im Unternehmensbereich wie Fusionen, Unternehmenskäufe, Betriebsübergänge oder Übernahmen.

Kurz und knapp

One-Stop-Shop?

Als One-Stop-Shop wird in der Wirtschaft wie auch in der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit bezeichnet, alle notwendigen bürokratischen Schritte, die zur Erreichung eines Zieles führen, an einer einzigen Stelle durchzuführen. Hierzu zählen Unternehmensgründungen, bürokratische Alltagsaufgaben, Finanzaufgaben, Steuererklärungen etc.