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Zum Stand des Angemessenheitsbeschlusses zwischen der EU und den USA

Mit seinem Urteil vom 16. Juli 2020 hat der EuGH den Nachweis eines angemessenen Datenschutzniveaus durch die Privacy Shield-Zertifizierung aberkannt (Urteil v. 16.07.2020, Az. C‑311/18, Schrems II). Seit diesem Urteil fehlt es für die Übertragung personenbezogener Daten in die USA in vielen Fällen an der geeigneten Rechtsgrundlage. Mit dem EU-US Data Privacy Framework sollte nun die Basis für einen neuen Angemessenheitsbeschluss der beiden Länder erreicht werden.

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