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Achtung: Die neuen GoBD – Falle bei der Betriebsprüfung

Nach den Verschärfungen bei der Kassenführung hat sich die Finanzverwaltung wieder etwas Neues einfallen lassen, die sog. GoBD. Vereinfacht gesagt ist das die Fortschreibung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung auf das digitale Zeitalter.

Betroffen von der Verschärfung sind alle bilanzierenden Unternehmen, auch wenn sie noch alles von Hand machen würden. Verlangt wird nunmehr eine Verfahrensdokumentation. Dies bedeutet, jeder einzelne buchhaltungsrelevante Verwaltungsprozess muss schriftlich dokumentiert sein. Nehmen Sie als Beispiel den Rechnungseingang. Haben Sie schriftlich dokumentiert, wie Online-Rechnungen Ihrer Lieferanten in die Buchhaltung kommen? Haben Sie schriftlich Ihren Work-Flow (z.B. Rechnungsfreigabe) definiert und festgehalten, wie Ihre Belege in die eigene Buchhaltung und ggf. zum Steuerberater kommen? Stimmt dieser Prozess mit dem Ihres Steuerberaters überein? Jede Lücke in der Dokumentation eröffnet künftig dem Betriebsprüfer die Möglichkeit willkürlicher Zuschätzungen. Wappmen Sie sich dagegen. Lassen Sie sich beraten. Kontaktieren Sie uns unter kanzlei@reichert-reichert.de

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