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Neue EU-Erbrechtsverordnung

Achtung!
Ab 17.08.2015 gilt die neue EU-Erbrechtsverordnung!

Ab dem 17.08.2015 gilt im Erbrecht eine neue Zeitrechnung. Ab diesem Zeitpunkt gilt EU-weit die neue EU-Erbrechtsverordnung, welche festschreibt, dass im Erbfall grundsätzlich das Recht des Staates, in welchem sich der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes aufgehalten hat, Anwendung findet.

Dies ist insbesondere aus deutscher Sicht eine grundlegende Änderung. Nach deutschem Recht ist es bisher noch so, dass es für die Frage des anwendbaren Erbrechts auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers ankommt. Deutsche Staatsangehörige konnten sich deshalb bisher grundsätzlich darauf verlassen, dass für ihren Erbfall im Zweifel deutsches Erbrecht Anwendung findet; Entsprechendes galt bisher z.B. auch für österreichische oder italienische Staatsangehörige.

Dies gilt ab dem 17.08.2015 aber nicht mehr bzw. nicht mehr uneingeschränkt für diejenigen deutschen Staatsangehörigen, welche jetzt oder zukünftig nicht (bzw. nicht mehr ausschließlich) in Deutschland leben, sondern zum Beispiel in Frankreich, Italien oder Spanien. Veränderungen kann es auch für alle diejenigen geben, welche zwar im Inland leben, aber im Ausland Vermögen haben.

Dagegen gibt es für alle diejenigen, die „nur“ in Deutschland leben (und dort auch leben bleiben) und welche nur über Vermögen verfügen, welches im Inland „liegt“, durch die EU-Erbrechtsverordnung keine Änderung.

Wer aus dem vorgenannten Personenkreis bis dato keine letztwillige Verfügung (Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag) errichtet hat, muss – will er die Anwendung deutschen Rechts sicherstellen – eine letztwillige Verfügung errichten.

Personen, welche am 17.08.2015 bereits eine letztwillige Verfügung errichtet hatten, sollten überprüfen lassen, ob diese auch zukünftig gilt, bzw. ob diese sicherstellt, dass im Erbfall tatsächlich auch deutsches Recht Anwendung findet.

Autor:
Sigmund Perwein
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht 

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