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Aus dem Datenschutz-Blog: Anforderungen an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Die Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten ist kein Ausbildungsberuf und auch kein neuer Studiengang an Hochschulen. Sie ergibt sich auch nicht ausschließlich aus dem Besuch eines Seminars oder einem erworbenen Zertifikat. Vorausgesetzt werden das nötige Fachwissen und berufliche Qualifikationen. Diese doch recht schwammige Hürde für die Benennung zum Datenschutzbeauftragten verleitet dazu, die Position fehlerhaft zu besetzen. Die Anforderungen an das Fachwissen und die beruflichen Qualifikationen hat das LAG Rostock nun etwas konkretisiert.
 

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