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Aus dem Datenschutz-Blog: Blockchain – Stumpfer Bolzenschneider DSGVO?

Die Blockchain-Technologie dominiert die Wirtschaftsnachrichten seit Wochen. Nicht nur die Kryptowährung Bitcoin erlebte erhebliche Kursschwankungen, sondern auch Dogecoin erfreute sich aufgrund diverser Tweets des Tech-Milliardär Elon Musk großer Beliebtheit.

Die Blockchain-Technologie bereitet Datenschützern aber bereits jetzt schon einige Sorgen, gerade bei der Durchsetzung des Betroffenenrechte.

Problematisch ist, dass die absolute Datenintegrität der Blockchain-Technologie mit den Betroffenenrechten aus der DSGVO kollidieren könnte.

Der folgende Beitrag soll beleuchten ob die DSGVO die Ketten der Blockchain-Technologie durchtrennen kann. Es wird dargestellt, ob und wie die Betroffenenrechte der DSGVO am Beispiel des Rechts auf Löschung ausgeübt werden können und ob eine Lösung für das Spannungsfeld Blockchain vs. DSGVO gefunden werden kann.

Was ist eine Blockchain?

Eine Blockchain ist – ganz vereinfacht - eine Art dezentrales Datenspeicherungsverfahren. In einer Blockchain werden Datensätze kontinuierlich und aufeinanderfolgend, in einer Kette von miteinander verwobenen und verknüpften Blöcken gespeichert. Dabei bildet jeder Block mittels eines „Header“ eine individuelle Verknüpfung zum nächsten und zum vorherigen Block.

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