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Aus dem Datenschutz-Blog: Das neue Kirchliche Datenschutzmodell

Knapp zwei Jahre lang arbeitete eine ökumenische Arbeitsgruppe an der Übertragung des Standard-Datenschutzmodells (SDM) der staatlichen Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder auf die Anforderungen des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) der katholischen Kirche sowie des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD). Ziel war es, unter Beibehaltung der Methodik des SDM, die Anforderungen der beiden kirchlichen Datenschutzgesetze in technische und organisatorische Maßnahmen zu überführen, welche die Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen so weit wie möglich ausschließen sollen.

Herausgekommen ist ein komplexes Modell, das zum einen den Aufbau und häufig auch das Wording und die Struktur des Standard-Datenschutzmodells übernimmt, auf der anderen Seite durch den direkten Bezug auf die beiden kirchlichen Datenschutzgesetze und deren gewohnten Begrifflichkeiten das Verständnis und die Übertragung in die Praxis kirchlicher Datenschutzbeauftragter durchaus fördern mag.

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