Fachnews

Aus dem Datenschutz-Blog: Datenschutz im Online-Shop – So besser nicht Teil II

Der erste Teil meiner Erfahrung hatte damit geendet, dass ich nur noch ein paar Zeilen vom „Bestellen“-Button entfernt war und klar war, dass der Lockdown schon so lange dauert, dass auch ein Kaufformular zum ausgiebigen Zeitvertreib taugt. Das Pflichtfeld der Handynummer lies sich nicht austricksen und die Newsletter-AGB waren ein richtiges Novum. Der Kauf war bis dahin aber noch nicht völlig aufgegeben.
 

Zurück zur Newsübersicht

Das könnte Sie auch interessieren: