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Aus dem Datenschutz-Blog: EuGH kippt EU-US-Privacy Shield – Standardvertragsklauseln weiterhin wirksam

 

Durch den Abschluss von Standardvertragsklauseln ist es Verantwortlichen möglich, personenbezogene Daten aus der EU in die USA zu übermitteln. Durch die Klauseln wird der Datenempfänger verpflichtet, ein dem europäischen Datenschutzniveau gleiches Schutzniveau zu garantieren. Durch das EU-US-Privacy Shield wurden weitere Garantien zur Verfügung gestellt. Zertifiziert sich ein amerikanisches Unternehmen nach dem Privacy Shield, erkennt die EU-Kommission ein ausreichendes Datenschutzniveau an.

 

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