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Aus dem Datenschutz-Blog: Microsoft 365 und der kirchliche Datenschutz

Nachdem das KatholischeDatenschutzzentrum Frankfurt (KDSZ-FFM) sich bereits im Februar 2019 mit einer „Datenschutzrechtlichen Bewertung eines Einsatzes von Office 365 auf der Plattform der Microsoft Cloud“ auseinander setzte (HIER geht es zur Arbeitshilfe auf der Homepage des Katholischen Datenschutzzentrums Frankfurt), folgte nun im Mai 2022 die von vielen Datenschutzbeauftragten und Verantwortlichen im kirchlichen Umfeld dringend erwartete Überarbeitung des Dokuments. Bringt die Arbeitshilfe neue Erkenntnisse oder die erhoffte Rechtssicherheit? Wie steht die katholische Kirche zum Einsatz von M365 und ist M365 mit dem KDG vereinbar?

Nachdem das KatholischeDatenschutzzentrum Frankfurt (KDSZ-FFM) sich bereits im Februar 2019 mit einer „Datenschutzrechtlichen Bewertung eines Einsatzes von Office 365 auf der Plattform der Microsoft Cloud“ auseinander setzte (HIER geht es zur Arbeitshilfe auf der Homepage des Katholischen Datenschutzzentrums Frankfurt), folgte nun im Mai 2022 die von vielen Datenschutzbeauftragten und Verantwortlichen im kirchlichen Umfeld dringend erwartete Überarbeitung des Dokuments. Bringt die Arbeitshilfe neue Erkenntnisse oder die erhoffte Rechtssicherheit? Wie steht die katholische Kirche zum Einsatz von M365 und ist M365 mit dem KDG vereinbar?

Microsoft Office ist für viele Anwender aus der täglichen Arbeit nicht wegzudenken. Aber während die Offline-Produkte in den vergangenen Jahren zunehmend von den Cloud-Diensten in Microsoft 365 ersetzt wurden, bleiben für Verantwortliche die Fragen rund um einen datenschutzrechtkonformen Einsatz von M365 oft unbeantwortet oder nebulös. Mit ihrer neuen Arbeitshilfe „Datenschutzrechtliche Aspekte von Microsoft 365“ gibt das Katholische Datenschutzzentrum Frankfurt nun eine überarbeitete Hilfestellung für den Einsatz von M365. Was hat sich geändert?

 

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