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Aus dem Datenschutz-Blog: Neue Orientierungshilfe zu Cookie-Bannern

 
Kurz vor Weihnachten hat die Datenschutzkonferenz noch ein besonderes Geschenk dagelassen: Die neue Orientierungshilfe zu Cookie-Bannern. Wir haben zusammengefasst, wie Cookie-Banner nach Ansicht der Aufsichtsbehörden zukünftig ausgestaltet sein sollen.
 

Genauer gesagt nennt sich das 33-seitige Werk der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder (= DSK oder Datenschutzkonferenz) Orientierungshilfe für Anbieter:innen von Telemedien (Hier geht’s zur OH). Die Bezugnahme erfolgt demnach auf das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (= TTDSG), welches am 01.12.2021 in Kraft getreten ist und unter anderem Regelungen zum Umgang mit Cookies enthält. Wir haben darüber berichtet (Hier geht’s zum Artikel). Nun war bereits vor Inkrafttreten klar, dass keine andere Regelung solche Veränderungen mit sich bringen wird als § 25 TTDSG, der Regelung zur Einwilligungspflicht bei der Nutzung von Cookies und anderer ähnlicher Technologien. Diesem Thema widmet sich nun die OH und stellt Anforderungen an die zulässige Nutzung der Technologien zusammen.

Bündelung von Einwilligungen
Das TTDSG und die DSGVO haben unterschiedliche Schutzzwecke. Während das TTDSG den Schutz der Privatsphäre bei der Nutzung von Endeinrichtungen bezweckt, unabhängig davon, ob ein Personenbezug vorliegt oder nicht, ist die DSGVO darauf gerichtet, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen, d.h. das Recht, selbst zu bestimmen welche personenbezogenen Informationen verarbeitet werden und welche nicht. Der Personenbezug ist immer Voraussetzung.


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