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Aus dem Datenschutz-Blog: Neue Standardvertragsklauseln der EU-Kommission

Am 04. Juli 2021 hat die EU-Kommission die neuen Standardvertragsklauseln / Standard Contractual Clausel (= SCC) verabschiedet. Die SCC sind die wesentliche Grundlage, wenn personenbezogene Daten in ein Drittland ohne angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden sollen. Sie verpflichten den Datenimporteur, die Regelungen zum Schutz der Personendaten trotz des Heimatrechts einzuhalten. Diese Garantie war zuletzt durch das Schrems II-Urteil arg ins Wanken geraten. Die noch aktuell geltenden SCC können den Schutz der Personendaten bei einer Übermittlung in die USA aufgrund deren Heimatrecht gerade nicht garantieren.

Wesentliche Änderungen

  • Modularer Aufbau
  • Die zentrale Änderung der Standardvertragsklauseln liegt darin, dass es nur noch ein großes, modular aufgebautes Werk geben wird. Aktuell gibt es zwei Formen der SCC – zwischen Datenexporteur (Verantwortlicher / Auftraggeber) und Datenimporteur (Auftragnehmer) sowie zwischen zwei Verantwortlichen. Diese beiden Vertragsformen gibt es weiterhin. Sie werden ergänzt um Fälle, in denen Personendaten vom Auftragnehmer an einen Unterauftragnehmer sowie vom Auftragnehmer an den Verantwortlichen weitergegeben werden.

    Der modulare Aufbau wirkt zunächst überwältigend, der individuelle Aufwand zur Erstellung der richtigen Vertragsvorlage wird erst einmal steigen, zuletzt dürfte der Vorteil aber überwiegen. So können zum Beispiel auch kompliziertere Fälle berücksichtigt werden.


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