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Steuern: Wiederaufladbare Gutscheinkarten

Die Alternative zum Benzingutschein
 
Die zusätzliche Gewährung eines Tankgutscheins neben dem Barlohn hat sich in der Vergangenheit etabliert. Als steuerfreier Sachbezug ist dieser bis zu einer Höhe von EUR 44,00 im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei. Gerade Arbeitnehmer die stadtnah wohnen und keinen weiten Weg zur Arbeit haben, verzichten häufig ganz auf ein eigenes Fahrzeug oder müssen nur selten tanken gehen. Für Sie ist ein Tankgutschein nur mäßig attraktiv. Natürlich kann der steuerfreie Sachbezug auch individuell an die einzelnen Bedürfnisse jedes Mitarbeiters angepasst werden, zum Beispiel durch die Kostenübernahme des Fitnessstudiobeitrages. Allerdings sind diese individuellen Absprachen oft mit einem erhöhtem Aufwand und höherem Anerkennungsrisiko verbunden.

Eine praktische Alternative
Mittlerweile haben sich am Markt einige Anbieter mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Die Lösung ist simpel und bietet dem Mitarbeiter maximale Flexibilität. Gleichzeitig handelt es sich um eine einfache, nachvollziehbare und anerkannte Möglichkeit für den Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern einen Sachbezug zukommen zu lassen.

Der Arbeitnehmer erhält eine Prepaid Kreditkarte, welche bei einer Vielzahl der Warenhäusern, Elektrofachmärkten, Online Shops, Supermärkten, KFZ-Werkstätten und Tankstellen als Zahlungsmittel akzeptiert wird. Die Aufladung erfolgt durch den Arbeitgeber iHv. EUR 44,00/Monat. Der Mitarbeiter kann den Betrag ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt für eine größere Anschaffung nutzen. Wichtig dabei ist, dass es sich um einen Sachbezug handelt, das heißt, Bargeldabhebungen dürfen nicht möglich sein und es darf sich nicht um eine Entgeltumwandlung handeln. Die Aufladung muss damit zusätzlich zum bestehenden Lohnanspruch erfolgen. Die Akzeptanz dieser Karten durch die Finanzbehörden können bereits einige Anbieter auf dem Markt nachweisen.

Was ist darüber hinaus noch möglich?
Zu persönlichen Anlässen (max. 3 Anlässe/Jahr) besteht die Möglichkeit dem Arbeitnehmer steuerfreie Geschenke bis zu EUR 60,00 in Form von Sachzuwendungen zukommen zu lassen. Akzeptierte Anlässe sind unter Anderem Geburtstage, Firmenjubiläum, Prüfungsleistungen, Hochzeiten etc.. Diese Geschenke können durch zusätzliche Aufladungen der Prepaid Karte erfolgen.

Achtung, sowohl bei der monatlichen Sachzuwendung als auch bei einmaligen Geschenken zu besonderen Anlässen, handelt es sich um Freigrenzen. Bei Überschreiten dieser Freigrenzen ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Betrag.

Danyel Temizkan, Steuerberater

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