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Aus dem Datenschutz-Blog: Auch Swiss-US Privacy Shield ohne angemessenes Datenschutzniveau

 
Der EuGH hat das EU-US Privacy Shield-Abkommen Mitte August für nichtig erklärt. In der Folge war absehbar, dass der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte auf das Urteil wird reagieren müssen, indem er das Swiss-US Privacy Shield Regime neu bewertet. Am 08.09.2020 erfolgte nun die Stellungnahme – mit wenig überraschendem Ergebnis.
 
Ähnlich dem EU-US Privacy Shield haben auch die Schweizer Nachbarn mit dem Swiss-US Regime Privacy Shield eine Grundlage erschaffen, um Personendaten mit ausreichendem Schutzniveau im Sinne des Art. 6 Abs. 1 DSG in die USA zu übermitteln.
 

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