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Update Corona-Hilfsprogramme und Zuschüsse

Wir möchten Ihnen einen Überblick geben, welche derzeitigen Hilfsprogramme für Corona betroffene Unternehmen zur Verfügung stehen (Verbesserungen 3. Phase der Überbrückungshilfe und Ausbildungsprämien) und welche Unterstützungen Sie unabhängig von der Pandemie beantragen können (Digitalisierungsprämie Plus und Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge).

 

Verbesserungen der 3.Phase der Überbrückungshilfe

Das Programm der 3. Phase der Überbrückungshilfe wurde verbessert und erweitert. Es wurde z.B. um einen Eigenkapitalzuschuss für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen ergänzt und die anteilige Fixkostenerstattung ab einem Umsatzeinbruch von 70 % hat sich von 90 % auf 100 % erhöht. Zusätzlich können auch Digitalisierungskosten und bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen im Zuge der Pandemie angesetzt werden.

FAQ Link: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html

 

Ausbildungsprämien

Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 EUR bzw. 3.000 EUR können Betriebe beantragen, die - obwohl sie die Corona-Krise stark getroffen hat - ihr Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen.
Um die Ausbildungsprämien erhalten zu können, muss Ihr Betrieb erheblich von der Corona-Krise betroffen sein. Dafür muss mindestens eines der folgenden Kriterien gelten:

• Zahlung von Kurzarbeitergeld: Dem Betrieb wurde seit Januar 2020 wenigstens für einen Zeitraum, der vor dem Ausbildungsbeginn liegt, Kurzarbeitergeld gezahlt.

• Umsatzrückgang: Der Umsatz des Betriebes ist seit April 2020 gegenüber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019 entweder in 2 aufeinanderfolgenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monaten um durchschnittlich 50 Prozent zurückgegangen oder in 5 zusammenhängenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monaten um durchschnittlich 30 Prozent zurückgegangen.

FAQ Link: https://www.arbeitsagentur.de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern/ausbildungspraemie

 

Digitalisierungsprämie Plus (Zuschussvariante)

Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen.
Unterstützt werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000 Euro und 120.000 Euro.

• Kosten 10.000 EUR bis 50.000 EUR - Förderung 50 % max. 6.000 EUR Zuschuss
• Kosten 50.000 EUR bis 120.000 EUR - Förderung 12 % max. 12.000 EUR Zuschuss

Zu beachten ist, dass eine Antragstellung vor Vorhabensbeginn erforderlich ist, damit das Vorhaben gefördert werden kann.

FAQ Link: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/digiplus-zuschuss.html

 

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg

Gegenstand der Zuwendung ist die Installation von Ladestationen inkl. Netzanschluss mit anschließendem Betrieb sowie Leasing/Miete/Contracting von Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg im nichtöffentlichen Raum (z.B. Mitarbeiterparkplätze, betriebliche Ladepunkte, Wohngebäude) und öffentlichen Raum (z.B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen).
Die Projektförderung erfolgt als anteilige Zuschussfinanzierung mit einem Fördersatz von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 EUR je Ladepunkt.

FAQ Link: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fur-elektrofahrzeuge-charge-at-bw.html

 

Wenn Sie Fragen zu den Hilfsprogrammen und Zuschüssen haben oder wir Sie bei der Antragstellung unterstützen können, sprechen Sie bitte Frau Mona Reichmann (m.reichmann@reichert-reichert.de) an.

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