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Update Corona-Überbrückungshilfen

Wir möchten Ihnen einen Überblick geben, welche Anträge auf Überbrückungshilfe derzeitig gestellt werden können. Aktuell laufen die Programme der 3. Phase und 3. Phase Plus der Überbrückungshilfe. Beide Anträge können noch bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden. Der Förderzeitraum der 3. Phase Überbrückungshilfe umfasst November 2020 bis Juni 2021, der Förderzeitraum der 3. Phase Plus läuft von Juli bis September 2021.

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die ihre Tätigkeit im Haupterwerb ausüben und einen Umsatzeinbruch vom mindestens 30 Prozent im jeweiligen Fördermonat vorweisen können (im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019).

Wenn die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind, erstatten die Überbrückungshilfen einen Anteil in Höhe von

    • • bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von ≥ 70 Prozent
    • • bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
    • • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen ≥ 30 Prozent und ≤ 50 Prozent
    • • keine Förderung bei einem Umsatzeinbruch < 30 Prozent

Auch Hygiene- und Digitalisierungsmaßnahmen, welche durch die Corona-Pandemie entstanden sind, werden zusätzlich als förderfähige Fixkosten berücksichtigt und können bei den Überbrückungshilfen angesetzt werden.

Darüber hinaus bezuschusst das Land Baden-Württemberg die 3. Phase und die 3. Phase Plus der Überbrückungshilfe mit einem fiktiven Unternehmerlohn. So werden Inhaberinnen und Inhaber von Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit einem pauschalen Zuschuss von EUR 1.000 bei einem Umsatzeinbruch von 30 Prozent unterstützt.

3. Phase FAQ

3. Phase Plus FAQ

Wenn Sie Fragen zu den Hilfsprogrammen der Überbrückungshilfe haben, mehr Informationen benötigen oder Interesse an einer Antragstellung haben, sprechen Sie bitte Frau Mona Reichmann (m.reichmann@reichert-reichert.de) an.

 

 

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