Veröffentlichungen

Gefahr der Fortsetzung einer "Schein"- GmbH & Co. KG nach beendetem Insolvenzverfahren?

Dezember 2014 von Rechtsanwalt Sigmund Perwein

 

Insbesondere im Rahmen eines Insolvenzplans und der dessen Bestätigung nachfolgenden Aufhebung des Insolvenzverfahrens kommt es in der Praxis zur Fortsetzung der ursprünglich durch die Insolvenzeröffnung aufgelösten GmbH & Co. KG. Dabei entsteht bei Simultaninsolvenz von Komplementär-GmbH und KG die Gefahr, dass die fortgesetzte Gesellschaft im Außenverhältnis nur scheinbar mit der ursprünglichen GmbH & Co. KG identisch ist. Der Beitrag stellt dieses Risiko dar und diskutiert Gestaltungsalternativen.

erschienen in: GmbHRundschau (GmbHR), Nr. 24/2014, S. 1300

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