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Gründung ausländischer Tochter- bzw. Schwesterngesellschaften im grenznahen Bereich

April 2009 von Rechtsanwalt Sigmund Perwein

Gründung ausländischer Tochter- bzw. Schwesterngesellschaften im grenznahen Bereich - Die Personalunion als Gestaltungsproblem im Schnittpunkt zwischen dem Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung und den Mitwirkenstatbeständen des Außensteuergesetzes

 

Auch kleinere und mittlere deutsche Unternehmen in der Rechtsform der GmbH haben heute vielfach ausländische Geschäftsbeziehungen, die irgendwann die Frage der Gründung einer ausländischen Produktions- oder Vertriebsgesellschaft aufwerfen, sei es zur Stärkung der Wettbewerbssituation im Zielstaat oder aus steuerlichen Gründen. Im grenznahen Bereich ist dabei die Situation häufig, dass die Geschäfte der ausländischen Tochter- oder Schwestergesellschaft zumeist in Personalunion von dem Geschäftsführer oder den Geschäftsführern der deutschen Muttergesellschaft geführt werden, welche häufig auch zugleich unmittelbare bzw. mittelbare Gesellschafter sind. Hierdurch kann es leicht zu Konstellationen einer (drohenden) sog. Doppelansässigkeit der ausländischen Tochter- oder Schwester-Kapitalgesellschaft im In- und Ausland kommen oder zur Entstehung von passiven Einkünften gemäß § 8 AStG, was beides vermehrt in den Fokus von Betriebsprüfungen gerät. Die damit zusammenhängenden Gestaltungsprobleme und Gestaltungschancen im "Übergang" von der unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht im Inland zur Hinzurechungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz sind Gegenstand dieses Beitrags.

erschienen in: GmbHRundschau (GmbHR), Nr. 8/2009, S. 418

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