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Neutralisierung von Geschäftsvorfällen zwischen verschmolzenen Kapitalgesellschaften im Rückwirkungszeitraum?

September 2011 von Rechtsanwalt Sigmund Perwein

Die meisten Verschmelzungen erfolgen unter Ausnutzung der 8-monatigen Rückwirkungsmöglichkeit, welche § 17 Abs. 2 UmwG eröffnet. Häufig stehen die zukünftig miteinander verschmolzenen Kapitalgesellschaften zuvor in einem Lieferanten-Kunden-Verhältnis. Aus der Retrospektive stellen sich später dann die bis dahin ganz "normalen" Umsatzgeschäfte zwischen den beteiligten Kapitalgesellschaften im Zeitraum zwischen dem 1.1. des Verschmelzungsjahres und dem Tag der notariellen Beurkundung, gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 UmwG als von der übertragenden Kapitalgesellschaft bereits für Rechnung der übernehmenden Kapitalgesellschaft ausgeführte Geschäfte dar. Daran schließt sich die Frage an, um welche es in diesem Beitrag geht, nämlich ob Umsatzgeschäfte zwischen den an der Verschmelzung beteiligten Kapitalgesellschaften im Rückwirkungszeitraum als solche Bestand, insbesondere hinsichtlich ihrer Erfolgswirkungen, haben können oder ob sie als bloße Innengeschäfte neutralisiert werden müssen.

erschienen in: GmbHRundschau (GmbHR), Nr. 18/2011, S. 977

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